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Reisen
mit Haustieren in Europa
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Viel wurde schon über die Einführung
der neuen EU-Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen
geschrieben. Als Einführungstermin galt lange der 3. 7. 2004. Doch es gab viele Schwierigkeiten, Falschmeldungen sowie
Ergänzungen und Verschiebungen. Am 9. 6. 2004 wurde jetzt von der EU
beschlossen:
- Die neuen Reisebestimmungen für
Tiere können ab 3. 7. 2004 angewandt werden,
- sie sind bindend vorgeschrieben
ab 1. 10. 2004!
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Jeder, der
schon einmal mit seinem Hund oder seiner Katze auf Reisen war, kennt es:
Diese vielfältigen Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder.
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Tollwutimpfung
natürlich, aber wie lange gültig, Tierärztliches Gesundheitszeugnis oder
doch zum Amtstierarzt, Tollwut-Antikörper-Blutuntersuchungen oder auch
noch in die Quarantäne.
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--- Allein in Europa
ein schierloses Durcheinander. Was
heute noch für irrsinnige Bedingungen gestellt werden, zeigt das
Beispiel Bulgarien (siehe Einreisebestimmungen)
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Und so sehen die neuen
Reiseerleichterungen aus:
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Ab 1.10. 2004 gilt:
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- Bei Mitnahme von Hunden und Katzen
auf grenzüberschreitenden Reisen ist eine gültige
Tollwutimpfung notwendig
- Kennzeichnung
durch Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren
Tätowierung);
- ein
EU-Pass (neuer
Impfpass) zur Kontrolle der Tollwutimpfung sowie der Kennzeichnung
- Jungtiere, die noch nicht geimpft
werden können, werden ohne Impfung reisen dürfen.
- Die Bestimmungen gelten auch für
benachbarte Drittländer z.B. Schweiz, Norwegen
- Für die Einreise nach Irland,
Schweden und das Vereinigte Königsreich ist nach der Impfung noch eine
Antikörperbestimmung vorzunehmen.
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Und wie
läuft dies alles ab?
- Zunächst wird Ihr Tier (nur für
Hunde, Katzen und Frettchen gelten diese Reisebestimmungen) mit einem
Mikrochip
gekennzeichnet. Dies kann im Rahmen der Sprechstunde erfolgen, der
Mikrochip in der Größe eines Reiskornes wird an der linken Halsseite mit
einer etwas größerer Nadel "injiziert" . Hunde oder Katzen, die bereits
eine deutlich lesbare Tätowiernummer besitzen, benötigen zunächst keinen
Mikrochip (gilt bis 2011)!
- Nun kann ein
EU-Heimtierpass
erstellt werden. Diese Pässe haben
bereits vom Hersteller eine fortlaufende Nummer und werden jetzt noch
mit den Daten des Hundes und der Nummer des Mikrochips ergänzt.
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Und so sieht der
Neue aus! |

Der EU- Heimtierpass |
- Danach können die
gültigen Impfungen
in diesen Pass eingetragen werden. Ausserdem ist noch Platz für ein Foto
Ihres Tieres sowie für weitere amtliche Eintragungen wie zum Beispiel
die ergänzenden Eintragungen für Reisen nach Schweden,
Großbritannien, Nordirland und Irland
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Diese
Reiseerleichterungen können ab 3.7. 2004 angewandt werden und sind ab
1. 10. 2004 zwingend
gültig!
Was bedeutet die Verschiebung auf den
1. 10. 2004?
Nun, zunächst für die Hersteller der
EU-Pässe eine verlängerte Frist zum Druck und Versand der Pässe, für die
Veterinärämter eine verlängerte Frist den niedergelassenen Tierärzten eine
Erlaubnis zum Ausfüllen des EU-Passes zu erteilen.
Sie, als Tierbesitzer, haben aber nun
schon die Möglichkeit die gelockerten Bestimmungen ( besonders für
Schweden-Reisende entfällt die Beantragung der Einreisegenehmigung sowie
die dafür fällige Gebühr!) anzunehmen und mit dem neuen EU-Pass zu reisen
oder nach den alten Reisebestimmungen (z.Bsp: Tollwut-Impfung für
Österreich oder für Polen mit Impfung und amtstierärztlicher
Bescheinigung) bis einschliesslich 30. 9. 2004 zu reisen. |
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Alle
Einreisebestimmung
im Überblick: hier!
© 2000 - 2010
Text und Bilder: Dr. med. vet.
Kristine Hucke, Wiesbaden
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