Dr. med. vet. Kristine Hucke, prakt. Tierärztin
Dotzheimer Str. 135a, 65197 Wiesbaden
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Reisen mit Haustieren in Europa

 

Viel wurde schon über die Einführung der neuen EU-Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen geschrieben.  Als Einführungstermin galt lange der 3. 7. 2004. Doch es gab viele Schwierigkeiten, Falschmeldungen sowie Ergänzungen und Verschiebungen. Am 9. 6. 2004 wurde jetzt von der EU beschlossen:

Die neuen Reisebestimmungen für Tiere können ab 3. 7. 2004 angewandt werden,
sie sind bindend vorgeschrieben ab 1. 10. 2004!

Jeder, der schon einmal mit seinem Hund oder seiner Katze auf Reisen war, kennt es: Diese vielfältigen Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder.

Tollwutimpfung natürlich, aber wie lange gültig, Tierärztliches Gesundheitszeugnis oder doch zum Amtstierarzt, Tollwut-Antikörper-Blutuntersuchungen oder auch noch in die Quarantäne.

--- Allein in Europa ein schierloses Durcheinander.  Was heute noch für irrsinnige Bedingungen gestellt werden, zeigt das Beispiel Bulgarien (siehe Einreisebestimmungen)

 

Und so sehen die neuen Reiseerleichterungen aus:

Ab 1.10. 2004 gilt:

  • Bei Mitnahme von Hunden und Katzen auf grenzüberschreitenden Reisen ist eine gültige Tollwutimpfung notwendig
  • Kennzeichnung durch Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren Tätowierung);
  • ein EU-Pass (neuer Impfpass) zur Kontrolle der Tollwutimpfung sowie der Kennzeichnung
  • Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, werden ohne Impfung reisen dürfen.
  • Die Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer z.B. Schweiz, Norwegen
  • Für die Einreise nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königsreich ist nach der Impfung noch eine Antikörperbestimmung vorzunehmen.

Und wie läuft dies alles ab?

  • Zunächst wird Ihr Tier (nur für Hunde, Katzen und Frettchen gelten diese Reisebestimmungen) mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Dies kann im Rahmen der Sprechstunde erfolgen, der Mikrochip in der Größe eines Reiskornes wird an der linken Halsseite mit einer etwas größerer Nadel "injiziert" . Hunde oder Katzen, die bereits eine deutlich lesbare Tätowiernummer besitzen, benötigen zunächst keinen Mikrochip (gilt bis 2011)!
   

  • Nun kann ein EU-Heimtierpass erstellt werden. Diese Pässe haben bereits vom Hersteller eine fortlaufende Nummer und werden jetzt noch mit den Daten des Hundes und der Nummer des Mikrochips ergänzt.

Und so sieht der Neue aus!

Der EU- Heimtierpass

  • Danach können die gültigen Impfungen in diesen Pass eingetragen werden. Ausserdem ist noch Platz für ein Foto Ihres Tieres sowie für weitere amtliche Eintragungen wie zum Beispiel die ergänzenden Eintragungen für Reisen nach Schweden, Großbritannien, Nordirland und Irland

Diese Reiseerleichterungen können ab 3.7. 2004 angewandt werden und sind ab 1. 10. 2004 zwingend gültig!

Was bedeutet die Verschiebung auf den 1. 10. 2004?

Nun, zunächst für die Hersteller der EU-Pässe eine verlängerte Frist zum Druck und Versand der Pässe, für die Veterinärämter eine verlängerte Frist den niedergelassenen Tierärzten eine Erlaubnis zum Ausfüllen des EU-Passes zu erteilen.

Sie, als Tierbesitzer, haben aber nun schon die Möglichkeit die gelockerten Bestimmungen ( besonders für Schweden-Reisende entfällt die Beantragung der Einreisegenehmigung sowie die dafür fällige Gebühr!) anzunehmen und mit dem neuen EU-Pass zu reisen oder nach den alten Reisebestimmungen (z.Bsp: Tollwut-Impfung für Österreich oder für Polen mit Impfung und amtstierärztlicher Bescheinigung) bis einschliesslich 30. 9. 2004 zu reisen.

 

Alle Einreisebestimmung im Überblick: hier!

© 2000 - 2010 Text und Bilder: Dr. med. vet. Kristine Hucke, Wiesbaden

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