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Der Tod eines Tieres

Einschläfern eines Tieres ist auch für uns Tierärzte keine alltägliche Routinearbeit

Wann ist das Einschläfern eine Erlösung?

Einschläfern - eine Pflicht zum Schutz des Tieres?

Woran erkenne ich, ob mein Tier leidet?

Leidet mein Tier im Tod?

Wer soll in der Schweren Stunde dabei sein?

Plötzlicher Tod des Tieres

Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?

Gedicht zum Tod eines Tieres

Kinder und Trauer, Buchtipps


Euthanasie ist für alle eine emotional schwierige Entscheidung

Für viele Menschen gehören Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen und Vogel zur Familie. Ein Tier ist oft über Jahre hinweg ein vertrauter, enger Gefährte.
Umso bedrückender ist es, wenn das Tier stirbt, altersschwach oder schwer krank wird. In letzteren Fällen muss dann oft die schwere Entscheidung getroffen werden, ob das Tier, damit es nicht weiter leiden muss, eingeschläfert werden soll.
Dieses Thema ist auch für uns Tierärzte nicht als Routine in der alltäglichen Praxis anzusehen, auch wir müssen aber immer wieder die Grenzen der Medizin akzeptieren und zum Wohle oder Nichtleidenlassen des Tieres entscheiden

Leider wird dieses Thema jedoch oft bis zum letzten Tag verdrängt, man will sich mit diesem letzten Schritt noch nicht befassen. Wir wollen jedoch auch das Thema Tod und Euthanasie ansprechen und Ihnen die Möglichkeiten geben, in aller Ruhe über diese Punkte nachzudenken. Als Grundlage dieses Artikels wurde eine Informationsbroschüre der Fa. Waltham gewählt, erarbeitet von der Tierärztin Thekla Vennebusch.

Wann ist Einschläfern eine Erlösung?

Es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob ein altes oder krankes Tier noch Freude am Leben hat oder ob es so sehr leidet, dass der Tod eine Erlösung ist.
Das Wichtigste ist, dass diese Frage unabhängig von den eigenen, persönlichen Ansichten und Ängsten entschieden wird - allein im Sinne des Tieres.
Ein altes oder krankes Tier leiden zu lassen, die Augen vor seinem Leid zu verschließen, ist ebenso unverantwortlich, wie ein Tier grundlos oder verfrüht einschläfern zu lassen.
Unter der Last der Verantwortung und aus der Sorge heraus, nicht im Sinne des Tieres zu entscheiden, fragen viele Tierhalter nach objektiven Kriterien für den richtigen Zeitpunkt. Allgemeingültige Regeln gibt es aber nicht.

Folgende Gründe können jedoch ausschlaggebend sein:

Verlust der Lebensqualität durch unheilbare Krankheiten

  • starke Schmerzen
  • schwere Unfallverletzungen
  • fortgeschrittene Altersschwäche
    nicht behebbare Umstände, die die Haltung des Tieres unmöglich machen ( zum Beispiel extreme auf ein Organleiden beruhende Stubenunreinheit oder Aggressivität des Tieres)

Einschläfern - eine Pflicht zum Schutz des Tieres?

Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Es macht sich strafbar, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt.

Was aber heißt >> zufügen << ?

Nicht nur, wer aktiv für Schmerzen und Leid eines Tieres verantwortlich ist, handelt gegen das Gesetz. Auch wer Schmerzen und Leid ignoriert, duldet oder verlängert, handelt unverantwortlich. 

In der offiziellen Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. steht:
" Das Einschläfern von unheilbar kranken Tieren, die nur unter Schmerzen und Leiden weiterleben können, ist ein selbstverständliches Gebot des Tierschutzes.

Woran erkenne ich, ob mein Tier leidet?

Tierhalter kennen ihr Tier sehr gut. Sie merken, wenn etwas nicht stimmt, wenn das Tier leidet und die Freude am Leben verliert. Hinweise hierauf können sein:

Das Tier

  • hat andauernde Schmerzen und/oder starke Schmerzen
  • kann oder will sich nur noch sehr begrenzt bewegen
  • kann oder will nicht mehr fressen und/oder trinken
  • wirkt apathisch, verliert das Interesse und nimmt kaum noch Anteil an seinem Umfeld verändert sein Verhalten, ist plötzlich extrem ruhig, scheu oder aggressiv

Zu beachten ist dabei, dass Tiere oft erst sehr spät zeigen, dass sie Schmerzen haben oder leiden. Die Natur ist so eingerichtet, damit ein krankes Tier vom Feind nicht als schwach und damit als leichte Beute erkannt wird. Allerdings hat die Natur durch die natürlichen Feinde auch eine Art der Euthanasie, um den langen Leidensweg eines kranken Tieres abzukürzen! Ein altes, krankes Tier wird immer eine leichtere Beute sein als ein junges, ausdauerndes Tier. So bleiben gesunde Tiere länger für die Fortpflanzung und Arterhaltung dieser Population erhalten!

In unserer Haustierhaltung fehlt dieser natürliche Feind. Daher kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, ein unheilbar krankes Tier einzuschläfern, bevor seine Erkrankung sehr weit fortgeschritten ist. Unnötiges Leiden kann damit verhindert werden.
Grundsätzlich entscheidend sind also der Gesundheitszustand des Tieres, Art und Ausmaß seiner Erkrankung sowie die allgemeine Verfassung. Aber auch das Alter des Tieres und sein individuelles Wesen sind zu berücksichtigen.

Ein ohnehin sehr ruhiger und bewegungsunfreudiger Hund wird unter eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten weniger leiden als ein temperamentvoller Wirbelwind. Eine Katze, die durch einen Unfall ein Auge verliert, verliert nicht unbedingt auch ihre Lebensfreude. Sind aber Gehirn und Nerven so geschädigt, dass das Tier regelmäßig Ausfallserscheinungen hat, sich nicht mehr selbständig und koordiniert bewegen kann, ist dies eine Tortur.
Letztlich kann nur der Halter beurteilen, ob das Leben seines Tieres noch lebenswert oder bereits zur Qual geworden ist - diese schwere Entscheidung kann ihm leider keiner abnehmen. Bei offenen Fragen, Unsicherheit und Zweifeln ist der Tierarzt mit seinem fachlichen Rat - und seiner Erfahrung - eine wertvolle Hilfe, auf die der Tierhalter vertrauen kann.

Leidet mein Tier im Tod?

Der medizinische Fachausdruck für Einschläfern lautet " Euthanasie ", was aus dem Griechischen kommt und übersetzt "gutes Sterben " heißt (Eu=gut, thanatos=Tod).
Viele Tierhalter haben dennoch Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden, den Tod bewusst erleben. Diese Sorge ist unbegründet.

Wird ein Tier eingeschläfert, erhält es eine Spritze mit einem Narkotikum, genauso wie bei operativen Eingriffen oder Zahnsteinentfernungen. Das Tier wird so zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, Schmerzempfinden und Wahrnehmung werden vollkommen ausgeschaltet. Erst danach erhält das Tier eine Überdosis eines Medikamentes, in tiefer Narkose hört es dann auf zu atmen, das Herz hört auf zu schlagen. Das Tier nimmt davon jedoch nichts mehr wahr!
Unter Umständen kann es schon mal sein, dass sich das Tier während oder nach dem Einschläfern noch bewegt, Kot oder Harn absetzt. Diese Abläufe finden aber keineswegs bewusst statt, das Tier bekommt davon nichts mehr mit. Bei der Muskelbewegung handelt es sich lediglich um eine Art Reflex, der auf rein biochemische Vorgänge im Körper zurückzuführen ist. Kot- und Harnabsatz entsteht durch die Erschlaffung der jeweiligen Schließmuskeln.

Wer soll in der Schweren Stunde dabei sein?

Ob man als Halter anwesend sein möchte, wenn das Tier eingeschläfert wird, ist eine sehr persönliche Entscheidung, für die es kein allgemeingültiges Richtig oder Falsch gibt.

Ein Gedicht für die letzte Stunde: Gedicht......

Wer glaubt, mit der Situation nicht umgehen und fertig werden zu können, sollte lieber darauf verzichten.
Diese Frage sollte nicht erst in letzter Minute entschieden werden. Dies spontan zu tun, wenn die Situation kurz bevorsteht, kann leicht überfordern. Die daraus entstehende Unruhe kann sich auf das Tier übertragen. Ebenso sollte vorher überlegt werden, ob die Begleitung eines nahe stehenden, vertrauten Menschen hilfreich sein könnte und erwünscht ist.
War das Tier Mitglied einer Familie mit Kindern, so sollten auch diese auf Wunsch die Möglichkeit haben, das Tier in seinen letzten Minuten zu begleiten. Besonders für Kinder kann es wichtig sein, dass ein vertrautes Tier nicht einfach aus ihrem Leben verschwindet. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Kinder, die dabei sind, wenn ihr Tier ruhig einschläft, und sich so mit eigenen Augen vergewissern können, dass es ihm dabei gut geht, mit dem Verlust erstaunlich gut umgehen können.
Aus eigenen Erfahrungen warnen wir jedoch davor, die Entscheidung, ob ein Tier eingeschläfert werden muss, auf die Kinder zu übertragen. Diese sind bei Entscheidungen über Leidenlassen oder Erlösen ihres Heimtieres sehr oft überfordert, die Entscheidung sollten die Eltern übernehmen und dem Kind die Gründe deutlich erläutern.

Kinder und Trauer

Für dieses wichtige Thema finden Sie Informationen und Buchtipps auf der folgenden Seite:
Kinder und Trauer um ein geliebtes Tier

Plötzlicher Tod des Tieres

Stirbt ein Tier bei einem Unfall oder durch eine akute Notfallerkrankung, bedeutet das für den Halter die plötzliche Konfrontation mit dem Tod. Er konnte sich auf den Abschied innerlich nicht einstellen und vorbereiten. Dadurch kann zunächst ein Schockzustand ausgelöst werden, sehr oft folgen darauf Schuldgefühle. Der Halter macht sich Vorwürfe, seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht gerecht geworden zu sein. Aber kein Tier kann vor allen Risiken bewahrt werden. Ein gewisser Trost ist:
Das Tier hat dank gewisser Freiheiten sein Leben besonders intensiv erlebt

Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
Die eine ist, dass sich der Tierarzt des toten Tieres annimmt. Er kümmert sich darum, dass es in eine so genannte Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht und dort verbrannt wird.
Des Weiteren kann über den Tierarzt eine Firma mit der speziellen Verbrennung des Tieres in einem Haustier-Krematorium beauftragt werden. Dabei gibt es die Möglichkeiten der Sammeleinäscherung oder der individuellen Einäscherung mit Rücksendung der Asche in einer kleinen Urne.
Uns sind zur Zeit folgende Kleintier-Bestattungsfirmen in unserer Umgebung bekannt:

Abendrot, Hofheim-Wallau Tel: 0176 / 66 66 11 29 Abendrot
Pax animalis, Griesheim Tel: 06151 / 1541332 Pax animalis

Eine weitere Möglichkeit ist, dass das verstorbene Tier von seinem Halter mitgenommen wird. Dann ist er dafür verantwortlich, dass das Tier nach gesetzlichen Vorschriften beerdigt oder verbrannt wird.
Tierhalter mit einem eigenen Grundstück können ihr Tier selbst beerdigen. Vorausgesetzt, das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Ferner muss das Grab in einem ausreichenden Abstand zu öffentlichen Wegen angelegt werden und mindestens 50 cm unter der Erdoberfläche liegen.

In Wiesbaden ist die Bestattung auf dem eigenen Grundstück erlaubt!

Ausnahmen:
In Parks, öffentlichen Grünanlagen oder im Wald dürfen Tiere nicht begraben werden.
Wer kein eigenes Grundstück besitzt, kann aber das Angebot und den Dienst von Tierfriedhöfen oder Tierkrematorien in Anspruch nehmen.

 

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