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21.5.20022:
Weiterhin geltende Regeln für unsere Praxis

Zutritt zur Behandlung in der Praxis weiterhin nur mit FFP2-Maske!

Liebe Patientenbesitzer!

Corona ist seit 2 Jahren in unserem Leben, wir haben es mit unseren Hygienekonzept bisher gut überstanden, trotzdem wird es keine komplette Lockerung in unserer Praxis geben! Warum?

Wir haben in den letzten zwei Jahren immer einen Besitzer mit ins Behandlungszimmer gebeten,
das halte ich auch für richtig und wichtig.

Aber:
zu 98% wurde der geforderte Mindestabstand zu uns nicht eingehalten!

10cm bis zu meiner Nasenspitze sind mir am Behandlungstisch oder bei der Untersuchung des Tieres einfach zu wenig!

Und so wird auch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht im Behandlungszimmer bestehen bleiben!

Ich danke allen meinen Kunden, die dies ohne Murren akzeptieren!

Die anderen möchte ich daran erinnern, dass ich als selbstständig arbeitende Tierärztin kein Gehalt im Krankheitsfall erhalten, aber weiterhin meine Kosten (Miete, Versicherung, Abzahlung der modernen aber doch teuren Geräte für die Diagnostik ihres Tieres) incl dem Gehalt für Claudia und meinen Lebensunterhalt weiterhin zahlen muss.
2 Wochen Praxisschliessung (an Long-Covid dabei gar nicht denkend), können da schon die Existenz kosten und ich müsste die Praxis komplett aufgeben.

Wir versuchen mit diesen Regelungen Sie und uns zu schützen, um eine amtliche Schliessung zu verhindern, damit wir auch im Notfall für Ihr Tier da sein können.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis und halten Sie sich an unsere Vorgaben!

Wir danken Ihnen dafür in dieser turbulenten Zeit!
Das Praxisteam