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Tierärzte sind keine Drogendealer!

Die Tierärzte wehren sich dagegen von Herrn Trittin als Drogendealer bezeichnet zu werden! Der Verbraucher der Geiz-ist-geil-Generation an der Fleischtheke, die Preiskämpfe der Supermarktketten und die Lobby der Tierproduzenten sind Herrn Trittin zu mächtig, da wird lieber auf eine kleine Berufsgruppe eingetreten.

Hier eine Pressemitteilung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte vom 10.9.2013:

Tierärzte sind keine Drogendealer!

Wahlkampfendspurt von Bündnis 90/Die Grünen wird immer unsachlicher

Bekanntermaßen erfolgt die Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln durch Tierärzte nach Recht und Gesetz auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Der Handel mit Drogen verstößt hingegen gegen geltende Gesetze. Umso weniger ist es für den Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) nachvollziehbar, dass sich Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin offensichtlich Wählerstimmen erhofft, indem er wiederholt auf die dringende Notwendigkeit einer Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verweist, mit der er dem „Drogenhandel im Stall“ Einhalt gebieten und den als „Dealer“ bezeichneten Tierärzten, das Handwerk legen will.

„Es ist unerhört, uns Tierärzte als Kriminelle zu bezeichnen“, wehrt sich bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz gegen diese unsachliche Wahlkampfpropaganda führender Politiker von Bündnis 90/Die Grünen. Tierärzte sind nach der tierärztlichen Berufsordnung verpflichtet zu handeln, wenn Tiere krank sind. Das umfasst auch den Einsatz von Antibiotika gemäß den bereits vor über 10 Jahren verabschiedeten Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer. Das ist allen Politikern, so auch Herrn Trittin und seinen Mitstreitern, sehr wohl bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass sich der bpt seit langem sehr intensiv damit befasst, wie die Tiergesundheit in den Ställen - vor allem vorbeugend - zu verbessern ist, um damit die Notwendigkeit für den Einsatz von Antibiotika zu verringern.

Die gerade erst verabschiedete 16. Arzneimittelnovelle, für die sich der bpt massiv eingesetzt und die im Übrigen auch die Zustimmung aller Länder-Agrarminister von Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat bekommen hat, bietet aus Sicht des bpt eine gute Grundlage, um eventuelle Missstände aufzudecken. „Um auf diesem Weg erfolgreich weiterzukommen, ist Sachlichkeit statt Phrasendrescherei gefragt“, unterstreicht Götz den Unmut der Tierärzte über die unverhältnismäßige Wahlpropaganda von Bündnis 90/Die Grünen.

Der Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier ist ein komplexes und wichtiges Thema, das fachlich diskutiert werden muss und nicht im Wahlkampf zerrieben werden sollte. Die von der Bundesregierung erarbeitete Deutsche Anitbiotika-Resistenzstrategie (DART), an der auch der bpt beteiligt war, ist sinnvoll und muss weiterentwickelt werden.

Mehr zur 16. Arzneimittelnovelle, Antibiotikaleitlinien sowie den bereits jetzt vorhandenen, allerdings wenig genutzten Kontrollmöglichkeiten des "gläsernen Tierarztes" finden Sie hier: Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt)

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