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Einreisebestimmungen
Deutschland (D)

Reiseverkehr (bis max. fünf Tiere):

Einfache EU- Reisebestimmungen:
  1. Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Tätowierung*)
  2. gültige Tollwutimpfung
  3. EU-Pass 

Wiedereinreise (nach dem Urlaub) aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme sogenannte gelistete Drittländer)
  1. Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Täto*)
  2. gültige Tollwutimpfung
  3. EU-Pass
  4. Tollwut-AK-Titer von mind 0,5 IU/ml, der frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden kann.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:

Die Einfuhr von Hunden der Rassen Pit-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, verboten.

Ab 1.10.04 muss bei der Einfuhr eines im nicht-gelisteten Drittland erworbenen Tieres mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung einen Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters durchgeführt werden. Die Blutuntersuchung mit einem Testergebnis von mind. 0,5 IU/ml muss mindestens 3 Monate vor der Einreise durchgeführt werden.
Dies bedeutet: Bei einem Welpen, der erst mit 12 Wochen geimpft werden kann,  kann 30 Tagen danach die Blutuntersuchung durchgeführt werden und nach weiteren 3 Monaten, also frühestens mit 7 Monaten, darf der Hund einreisen! Dies gilt auch für regulär eingeführte Urlaubsmitbringsel aus Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel aus Serbien, Montenegro oder der Türkei.

Welpen haben keine besonderen Reise- und Einfuhrbedingungen! mehr....


 

 

Keine Gewähr!