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Einreisebestimmungen
Frankreich (F)

(einschliesslich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion)

Einfache EU- Reisebestimmungen:

  1. Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Tätowierung*)
  2. gültige Tollwutimpfung
  3. EU-Pass

Tiere unter 3 Monaten:
Bei Einreise von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung  des Ministère de l'Agriculture, Paris, erforderlich. 
Es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren

Einreise sogennanter Kampfhunderassen:
Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1.Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund  ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American StaffordshireTerrier), Mastiff (Boerbulls) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalem Hundeverband zugelassenen Stammbuch www.fci.be/de/ eingetragen sind.
Hunde der 2.Kategorie, hierzu gehören alle Wach- und Schutzhunde dürfen einreisen, wenn sie in einem vom internationalem Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen sind.
Hunde, die in ihrem morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur Kategorie 2, benötigen aber keinen Stammbaum. Hunde der 2.Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Strassen und in öffentlichen Verkehrmitteln von einem Volljährigen geführt werden sowie Maulkorb und an der Leine tragen.
Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Zitat der Botschaftsseite:
"Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen."

siehe: Frankreich
Liste der Kategorien: Liste Hunderassen


 

 

Keine Gewähr!