Einreisebestimmungen
Italien (I)
Einfache EU- Reisebestimmungen:
- Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Täto*)
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Pass
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Welpen unter 3 Monaten:
Die Verbringung nach Italien von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate sind, ist solange untersagt, bis das italienische Gesundheitsministerium eine Entscheidung trifft, mit der die Verbringung von Tieren unter drei Monaten erlaubt wird.
Das Verbot gilt sowohl für die Verbringung von Tieren für gewerbliche Zwecke als auch von Tieren in Begleitung der jeweiligen Besitzer oder Verantwortlichen von gemeinnützigen Organisationen.
siehe: Botschaft der BRD in Italien
Keine Gewähr!