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Einreisebestimmungen
Schweiz (CH)

Einfache Reisebestimmungen:

  1. Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Täto*)
  2. gültige Tollwutimpfung
  3. EU-Pass
 

Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monate, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt werden, wenn sie aus Ländern ohne Tollwut kommen.

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate oder Umzug in die Schweiz)


gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!


Weitere Informationen: Bundesamt für Veterinärwesen


 

 

Keine Gewähr!