Einreisebestimmungen
Schweiz (CH)
Einfache Reisebestimmungen:
- Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Täto*)
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Pass
Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monate, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt werden, wenn sie aus Ländern ohne Tollwut kommen.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate oder Umzug in die Schweiz)
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Weitere Informationen: Bundesamt für Veterinärwesen
Keine Gewähr!