Einreisebestimmungen
Serbien / Montenegro (SRB/ MNE)
Serbien:
Gültige Tollwutimpfung
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis erforderlich. Das Zeugnis sollte bescheinigen, dass das Tier gesund ist und keine ansteckenden anmeldepflichtigen übertragbaren Krankheiten hat.
Informationen unter Konsularvertretung Serbiens
Montenegro:
Ihr Tier muss einen Internationalen Impfpass besitzen und der Eintrag der letzten Tollwutimpfung darf nicht kürzer als 15 Tage und nicht länger als 6 Monate her sein. Ergänzend, aber nicht verpflichtend können Sie sich kurz vor der Abreise ein Gesundheitszeugnis von Ihrem Tierarzt ausstellen lassen, welches besagt, dass Ihr Tier untersucht wurde und der Gesundheitszustand in Ordnung ist.
Informationen unter: Montenegro-Reiseinfo
keine gelisteten Drittländer bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Tollwut-AK-Titer zur Rückreise in die EU notwendig
Keine Gewähr!