Was Hunde (und Katzen) auf Reisen brauchen
Ich packe meinen Koffer (2)
EU-Heimtierausweis
Will man mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedsstaaten reisen, benötigt man seit dem 1. Oktober 2004 einen EU-Heimtierausweis, mit dem die Identität eines Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann und aus dem hervorgeht, dass das Tier einen gültigen Tollwutschutz besitzt.
Der EU-einheitliche Pass wird ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt. Die Tiere müssen – seit 2011 verbindlich – zur Identifikation mit einem Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
Die EU-Bestimmungen gelten ebenfalls für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und den Vatikan.
Bei Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich sehr frühzeitig über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu informieren.
Mikro-Chip – eine sichere Sache
Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu zu kennzeichnende Tiere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines EU-Heimtierausweises nur noch eine Kennzeichnung mit einem Mikro-Chip zulässig.
Der Mikro-Chip ist ein elektronisches System für die automatisierte Identifikation von Tieren. Der Chip, auch Transponder genannt, ist etwa zwölf x zwei Millimenter groß und kann beliebig oft mit einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen werden. Der Chip selbst ist inaktiv, d. h. er sendet keine das Tier belastenden elektromagnetischen Wellen oder andere Signale aus.
Das Einsetzen des Transponders (Implantierung) ist einfach, schnell und verläuft ähnlich schmerzfrei wie eine Impfung. Eine Narkose ist nicht erforderlich. Der Chip wird in der Regel in das weiche Gewebe unter dem Nackenfell oberhalb der linken Schulter eingesetzt.
Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher, er dient als Eigentums- und Abstammungsnachweis. Auf dem Mikro-Chip ist eine 15-stellige Nummer hinterlegt, wobei die ersten drei Ziffern den Ländercode bilden und die verbleibenden zwölf Ziffern die weltweit nur einmalig vergebene Identifikationsnummer darstellen.
Durch die Eintragung in eine international vernetzte Haustier- Datenbank ist eine Rückführung entlaufener oder gestohlener Tiere auch in EU-Urlaubsländern nun sehr einfach möglich
Text und Fotos:
Mit freundlicher Genehmigung der Schlüterschen Verwaltungsgesellschaft mbH vom 5.4.2012
Quellnennung: Der Praktische Tierarzt 93 (Ausgabe 4/2012) - Sonderheft "Hund und Katze gehen auf Reise" (E-Paper), Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, (Seite4 - 8).
weitere Seiten zum Thema:
Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen
Unsere Praxis Reise - Checkliste
Unsere Praxis Reise- Checkliste zum Ausdrucken 2013
Reisekrankheiten und ihre Verbreitungsgebiete
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