Import von Hunde- oder   Katzen- Welpen
 
    nach Deutschland (D)
			 Welpen unter 15 Wochen aus EU - Mitgliedsstaaten oder Drittländern:
Seit dem 29.12.2014 erlaubt Deutschland nicht mehr die Einfuhr eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist! Mindestalter 15 Wochen!
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern:
      Welpen aus nicht gelisteten Drittländern dürfen nicht  eingeführt werden!  
      Mit  Tollwutimpfung, Tollwut-AK-Test und Wartezeit ist der Hund mindestens 7 Monate  alt.  
Die Einfuhr  von Hunden der Rassen Pit-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier,  Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten.  
    Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundverbreinfg)
Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, verboten.
Welpen unter 15 Wochen aus EU - Mitgliedsstaaten oder Drittländern: 
      Mindestalter 15 Wochen!
    Deutschland erlaubt nicht mehr seit 29.12.2014 die Einfuhr eines Heimtieres, das jünger als drei  Monate und nicht geimpft ist! Mindestalter 15 Wochen!
Ab sofort müssen alle Welpen (Hunde, Katzen, Frettchen) zur Einreise die gültige Tollwutimpfung nachweisen.
     Dies bedeutet Welpen unter 15 Wochen (Mindestimpfalter 12 Wochen plus 21 Tage bis Einreise) dürfen nicht einreisen
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern:
      Welpen aus nicht gelisteten Drittländern dürfen nicht  eingeführt werden!  
      Mit  Tollwutimpfung, Tollwut-AK-Test + Wartezeit ist das Tier mindestens 7 Monate  alt.  
Aufgrund der vielen illegalen Einfuhren von viel zu jungen und kranken Tieren in Massentransporten ist dies hoffentlich damit besser regulierbar, im Interesse des Tierschutzes für diese armen Kreaturen als auch zum Schutz der hier lebenden Tieren vor der Einschleppung von Seuchen wie zum Beispiel der Tollwut, die weiterhin weltweit und auch in Osteuropa auftritt.
Einfuhr aus nicht gelisteten Drittländern:
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern dürfen nicht  eingeführt werden! 
    Mit  Tollwutimpfung, Tollwut-AK-Test und Wartezeit ist der Hund mindestens 7 Monate  alt.
    
   
    Ab 1.10.04  muss bei der Einfuhr eines im nicht-gelisteten Drittland erworbenen Tieres  mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung einen Blutuntersuchung zur  Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters durchgeführt werden. Die  Blutuntersuchung mit einem Testergebnis von mind. 0,5 IU/ml muss mindestens 3  Monate vor der Einreise durchgeführt werden. 
    Dies bedeutet: Bei einem Welpen, der erst mit 12 Wochen geimpft werden  kann,  kann 30 Tagen danach die Blutuntersuchung durchgeführt werden und  nach weiteren 3 Monaten, also frühestens mit 7 Monaten, darf der Hund  einreisen! Dies gilt auch für regulär eingeführte Urlaubsmitbringsel aus  Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel aus Serbien, Montenegro, Ukraine oder der Türkei. 
Welpen unter 15 Wochen aus EU - Mitgliedsstaaten oder Drittländern: 
		Deutschland erlaubt seit 29.12.2014 nicht mehr die Einfuhr eines Heimtieres, das jünger als drei  Monate und nicht geimpft ist! Mindestalter 15 Wochen!
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern:
      Welpen aus nicht gelisteten Drittländern dürfen nicht  eingeführt werden!  
      Mit  Tollwutimpfung, Tollwut-AK-Test und Wartezeit ist der Hund mindestens 7 Monate  alt.  
Besondere Regelungen für im Ausland erworbene und importierte Hunde, Katzen und Frettchen! mehr...
Keine Gewähr!

 
          