Wiedereinreise nach dem Urlaub
nach Deutschland (D)
Reiseverkehr (bis max. fünf Tiere):
Wiedereinreise (nach dem Urlaub)
aus einem EU-Land oder einem gelisteten Drittland
Einfache EU- Reisebestimmungen:
- Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Tätowierung*)
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Pass
Wiedereinreise (nach dem Urlaub)
aus einem Nicht-EU-Staat und nicht gelisteten Drittland
Besondere EU- Reisebestimmungen:
- Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Täto*)
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Pass
- Tollwut-AK-Titer von mind 0,5 IU/ml, der frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden kann.
Keine Wartezeit, da aus EU stammend!
Informationen unter Bundesministerium BMEL unter "Nicht gelistete Herkunftsländer"
"Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind."
Besondere Regelungen für im Ausland erworbene und importierte Hunde, Katzen und Frettchen! mehr...
Besondere Regelungen für im Ausland erworbene und importierte Welpen! mehr...
Keine Gewähr!